Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 TaBV 173/05

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 17.10.2005 - 1 BV 15/05 - abgeändert.

Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand ''Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Betrieb der Arbeitgeberin" wird der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Hamm, Peter Schmidt, bestellt.

Die Zahl der von jeder Seite zu benennenden Beisitzer wird auf drei festgesetzt.


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