Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 187/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 10.11.2005 - 2 BV 10/05 - abgeändert.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen bis zum 03.08.2005 auf 12.022,51 € und für das Verfahren im Allgemeinen danach auf 10.734.38 € festgesetzt.


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