Teilurteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Sa 1776/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 12.04.2005 - 2 Ca 3017/04 - wird insoweit zurückgewiesen, wie festgestellt worden ist, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die arbeitgeberseitige Kündigung vom 28.09.2004 nicht beendet wurde.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.


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