Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 476/05

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 17.09.2004 - 1 (9) Ca 2290/04 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 2.394,00 € festgesetzt.


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