Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 68/06

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 10.11.2005 - 2 Ca 2166/05 - abgeändert.

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 28.06.2005 weder fristlos noch mit Ablauf des 31.07.2005 beendet worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als Altenpflegerin weiterzubeschäftigen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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