Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 15 Sa 720/06

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.03.2006 - 10 Ca 4720/05 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung vom 05.09.2005 weder fristlos noch fristgerecht beendet worden ist.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 4/10, die Beklagte 6/10.


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