Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 494/06

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 11.07.2006 - 4 BV 31/06 - abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 218,50 € festgesetzt.


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