Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 561/06

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 31.07.2006 - 5 BV 20/06 - abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 2.673,00 € festgesetzt.


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