Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Sa 180/06

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 21.12.2005 - AZ: 1 Ca 2311/05 unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels abgeändert.

2. Es wird festgestellt, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten ein bis zum 31.07.2007 befristetes Arbeitsverhältnis besteht.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger im Oktober 2006 297,13 € brutto abzüglich 246,67 € netto zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab November 2006 bis einschließlich Juli 2007 monatlich 2.228,46 € brutto abzüglich 1.850,00 € netto zu zahlen.

5. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 4/5, die Beklagte 1/5.

6. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 16.386,92 € festgesetzt.

7. Die Revision wird zugelassen.


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