Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Ta 656/06

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 11.09.2006 - 4 BV 84/06 - abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 8.000,00 € festgesetzt.


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