Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 16 Sa 559/06

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 08.03.2006 - 5 (2) Ca 935/05 - wird unter Einbeziehung des Auflösungsantrags insoweit zurückgewiesen, als der Kündigungsschutzklage stattgegeben worden ist. Im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und der Weiterbeschäftigungsantrag der Klägerin abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens zu 2/5, der Beklagte zu 3/5. Hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Arbeitsgerichts.

Die Revision wird insoweit zugelassen, als die Berufung zurückgewiesen worden ist.


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