Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 97/07

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 13.12.2006 - 6 BV 76/06 - wird zurückgewiesen.

Die Arbeitgeberin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.


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