Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 18 Sa 684/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 03.03.2006 - 1 (2) Ca 2332/05 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 211,64 € brutto zu zahlen nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2005.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1/3 und der Beklagten zu 2/3 auferlegt.

Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.


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