Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 263/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 24.08.2006 - 2 Ca 702/06 - abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 07.04.2006 nicht beendet worden ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision gegen das Urteil wird zugelassen.


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