Teilurteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 51/07

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 28.11.2006 – 5 Ca 1741/06 – teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Arbeitsvergütung für den Zeitraum Mai bis einschließlich September 2006 10.000,00 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus dem Nettobetrag von je 2.000,00 € brutto seit dem 01.06., 01.07., 01.08., 01.09. und 01.10.2006.

2. Die Beklagte wird verurteilt, auf das Depot der Klägerin bei der H5 I1 GmbH bei der V1- und W1 AG Hamburg, Kontonummer 71, Bankleitzahl

22 31 01 mit der Verwendungszweckbezeichnung 12/91/V3 einen Betrag von 199,40 € zu zahlen.

3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

4. Die Revision wird zugelassen.


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