Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Sa 423/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 30.01.2007 - 1 Ca 822/06 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung der Beklagten vom 31.05.2006 sozial nicht gerechtfertigt ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.


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