Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 18 Sa 923/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 18.04.2007 - 1 Ca 2715/06 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Dem Kläger steht aus dem Urlaubsjahr 2006 noch ein Resturlaubsanspruch von 2 Urlaubstagen zu.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 15/17 und der Beklagten zu 2/17 auferlegt.

Die Revision wird für keine der Parteien zugelassen.


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