Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 775/07

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 12.11.2007 - 2 BV 28/07 - teilweise abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf

10.000,00 € festgesetzt.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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