Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Ta 754/07

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.10.2007 - 1 BV 108/07 - wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.


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