Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 88/07

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsrates - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 27.06.2007 - 3 BV 13/07 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Y1 L1, K5 H2, S3 H3, F3 B3, M3 D2 L2, O1 M4 und M5 S4 wird ersetzt.

Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird für die Arbeitgeberin zugelassen.

Für den Betriebsrat wird die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.


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