Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 738/07

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 31.10.2007 - 5 Ca 878/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 31.609,47 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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