Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 261/08

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 11.03.2008 - 1 BV 14/08 - wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigte des Betriebsrats hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.