Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Sa 1738/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers vom 25.09.2007 wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 15.05.2007 - 1 Ca 2403/06 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.559,84 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jährlichen Basiszinssatz aus jeweils 106,66 € ab 01. Januar 2006 und dem jeweiligen Ersten des Folgemonats zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, ab 01. Dezember 2007 eine Betriebsrente von monatlich 2.425,27 € zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.


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