Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Ta 260/08

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 11.03.2008 - 1 BVGa 1/08 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen und für den geschlossenen Vergleich auf 8.000,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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