Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Sa 1571/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 15.07.2005 - 1 Ca 2012/04 - teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass dem Kläger in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma W1 S1 GmbH & Co. KG über die vom Arbeitsgericht zuerkannten 16.433,82 € hinaus eine weitere Insolvenzforderung in Höhe von 30.128,67 € zusteht.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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