Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Sa 1916/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter ihrer Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 12. Oktober 2007 (4 Ca 1310/07) teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

- für den Monat Mai 2007 insgesamt 994,90 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit 1. Juni 2007 sowie

- für den Monat Juni 2007 insgesamt 2.288,38 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit 1. Juli 2007

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits (einschließlich des Berufungsverfahrens) tragen der Kläger 1/25, die Beklagte 24/25.

Der Streitwert wird auf 3.432,76 Euro festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.


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