Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 687/08

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 13.03.2008 - 3 Ca 5972/07 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 649,32 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 22.11.2007.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen