Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 963/08

Tenor

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 21.02.2008 - 8 Sa 1061/07 - wird aufgehoben.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 15.05.2007 - 3 Ca 394/07 - abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 26.01.2007 nicht beendet worden ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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