Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 801/08

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Rheine vom 19.11.2008 - 1 BV 13/08 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen abgeändert.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 8.000,00 € festgesetzt.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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