Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1386/08

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 13.05.2008 – 2 Ca 607/08 – abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch Anfechtungserklärung der Beklagten vom 06.03.2008 noch durch die außerordentliche Kündigung vom 26.03.2008 beendet worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Berater der ausländischen Studenten weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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