Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 83/09

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 08.07.2008 - 1 BVGa 4/08 - wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40.-- € zu tragen.


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