Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 1 Ta 115/09

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 11.02.2009 - 4 Ca 2227/07 - aufgehoben. Der Aussetzungsantrag der Beklagten vom 22.01.2009 wird als unzulässig zurückgewiesen.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 7.225,-- Euro.


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