Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 198/09

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 17.03.2009 – 5 Ca 231/09 – abgeändert.

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für zulässig erklärt.


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