Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 425/09

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 28.05.2008 – 2 BVGa 8/08 – wird zurückgewiesen.

Die Arbeitgeberin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.


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