Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 74/09

Tenor

Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 31.07.2009 - 3 BV 19/09 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "monatliche Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses unter Vorlage des Plan- und Ist-, Umsatz- bzw. -Kostenvergleichs Gesamtunternehmen mit Forecast für das laufenden Kalenderjahr unter Einbeziehung der Einzelpositionen

- Spritzguss- und Profilextrusionsartikel

- Platten- und Folienextrusionsartikel

- thermogeformte Artikel

- Werkzeugumsatz

- diverse (Artikel)

- gewährte Skonti

- Energiekosten

- Verpackungsmaterialien

- Verkaufsprovisionen

- sonstige Kosten der Warenabgabe und des Wareneingangs

- Einzel-/Prozesskosten ohne Lohnkosten

- Lohn- und Gehaltskosten Produktion, gesamt

- Lohn- und Gehaltskosten Verwaltung und

restliche Personalkosten, gesamt

- Deckungsbeitrag II

- Gebäude Pacht

- Abschreibungen

- Maschinenmieten/Leasingkosten

- Prämienzahlungen gewerbliche Arbeitnehmer

- Prämienzahlungen Angestellte"

wird der Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Dr. S2 bestellt.

Die Zahl der von jeder Seite zu benennenden Beisitzer wird auf zwei festgesetzt.

Der weitergehende Antrag des Betriebsrates wird abgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.