Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 17 Sa 725/09

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 08.04.2009- 2 Ca 1810/08 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der durchgeschriebenen Fassung für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände anzuwenden ist mit der Maßgabe, dass

1. das dem Kläger zustehende Bruttoentgelt 95 % des TVöD-Entgelts beträgt,

2. die Jahressonderzahlung gem. § 20 TVöD befristet für die Zeit bis zum Jahr 2009 nicht zu zahlen ist und

3. die Beiträge zur Zusatzversorgung zu jeweils 50 % von der Beklagten und dem Kläger getragen werden.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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