Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1005/09

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 09.06.2009 – 3 Ca 197/09 – teilweise abgeändert:

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 410,00 Euro brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.12.2008.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin allein. Die durch die Beweisaufnahme veranlassten Kosten werden zwischen Klägerin und der Beklagten zu 2) gegeneinander aufgehoben. Von den weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 3/4, die Beklagte zu 2) 1/4.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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