Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 16 Sa 1765/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 23.09.2008 – 1 Ca 544/07 – wird zurückgewiesen.

Die Anschlussberufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass dem Kläger aufgrund des Sozialplans vom 26.07.2005 eine weitere Abfindung in Höhe von 11.180,44 € zusteht.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.


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