Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 687/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 09.11.2009 – 1 Ga 29/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.560,00 € festgesetzt.


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