Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 TaBV 99/09

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 09.11.2009 – 4 BV 114/09 – unter Zurückweisung der Beschwerde des Betriebsrats im Übrigen und unter Zurückweisung der Beschwerde der Arbeitgeberinnen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Hamm, Herr P4 S8, wird zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Gegenstand der Umsetzung der tariflichen Leistungsbeurteilung ERA in Ergänzung der Betriebsvereinbarung "Zeitentgelt mit Leistungsbeurteilung CSE" vom 21.12.2008 bestellt.

Die Zahl der von jeder Seite zu benennenden Beisitzer wird auf drei festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75

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