Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1132/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 03.03.2009 – 1 Ca 2499/08 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 2.200,-- € festgesetzt.


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