Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 82/09

Tenor

Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 19.08.2009 – 2 BV 11/09 – abgeändert:

Das zwischen der Arbeitgeberin und dem Beteiligten S3 H3 begründete Arbeitsverhältnis wird aufgelöst.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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