Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 16 Sa 1130/09

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 07.07.2009 – 3 Ca 743/09 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 61,33 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 6/7, die Klägerin zu 1/7.

Die Revision wird zugelassen.


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