Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 12 Sa 1477/09

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 21.10.2009 - 5 Ca 1454/09 - teilweise abgeändert und wie folgt zur Klarstellung neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2197,13 EURO brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.06.2009 zu zahlen.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 6 % und die Beklagte zu 94 % nach einem Kostenstreitwert in Höhe von 2339,87 EURO.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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