Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Sa 945/10

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 4. Mai 2010 (3 Ca 2644/09) teilweise abgeändert, soweit der Beklagte zur Zahlung von 724,68 € brutto nebst Zinsen verurteilt worden ist; insoweit wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in erster Instanz tragen der Kläger zu 28 %, der Beklagte zu 72 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 7 %, der Beklagte zu 93%.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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