Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Sa 1388/10

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 27.07.2010 abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9,28 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2009 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.


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