Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1071/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 06.05.2010 – 1 Ca 2154/09 – teilweise abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung von mehr als 12.500,-- Euro nebst Zinsen verurteilt worden ist.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges trägt die Klägerin 2/3, die Beklagte 1/3, die Kosten der Berufung trägt die Klägerin allein.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 25.000,-- Euro festgesetzt.


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