Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1854/10

Tenor

Unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten wird auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 11.05.2010 – 1 Ca 3561/09 – abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 05.11.2009 noch durch die fristgerechte Kündigung der Beklagten vom 05.11.2009 beendet worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens arbeitsvertragsgemäß weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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