Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Sa 2274/10

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 06.07.2010 – 5 Ca 1963/09 – abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.600,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 12.05.2009 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass es sich bei der Forderung von 14.600,00 € um einen Anspruch des Klägers aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung handelt.

Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz hat der Kläger 1/4, der Beklagte 3/4 zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert für die Berufungsinstanz: 15.000,00 €.


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