Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Ta 632/10

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 04.10.2010 wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27.09.2010 – 3 Ca 3393/10 – unter Zurückweisung im Übrigen dahin abgeändert, dass die monatlichen Raten auf 45,00 € herabgesetzt werden.

Die Beschwerdegebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugunsten der Staatskasse zugelassen.


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